20-Millionen-Euro-Grab - und kein Ende in Sicht

2019 mussten die Grünen Straß feststellen, dass die fünf Mitgliedsgemeinden des Abwasserverbandes Leibnitzerfeld-Süd eine schrottreife Klärschlammbehandlungsanlage errichtet haben.

blickinsgruene.at - strass - ngs skandal

Eine Prüfung des Landesrechnungshofs bestätigte die Tragweite des Desasters:

Die Anlage entspricht nicht den eingereichten Plänen, war nie voll funktionsfähig, hat kein einziges Jahr positiv bilanziert und hat nicht genehmigte Abfälle verarbeitet.

20 Millionen Euro Steuergeld wurde in den Sand gesetzt und Antworten auf die vielen offenen Fragen werden bis heute verweigert. Im Jahr 2020 wurde der Betrieb der Biogasanlage aufgrund zu hoher Kosten für die Entsorgung des anfallenden Klärschlamms eingestellt. Im März 2021 wurde die genehmigungskonforme Errichtung der Anlage durch die Behörde überprüft.

Ergebnis: Die Anlage wurde ohne entsprechende Genehmigung betrieben.

Deshalb wurde ein Änderungsverfahren notwendig. Und genau in diesem Verfahren haben Dr. Wolfgang Walther und Mag. Eva Schantl, MA, gemeinsam mit dem Naturschutzbund Steiermark von ihrem demokratischen Grundrecht Gebrauch gemacht und den Einwand der Umweltverträglichkeitsprüfung, kurz UVP, erhoben. Warum die beiden das gemacht haben? Bereits seit zwei Jahren weisen sie darauf hin, dass die in der Anlage verarbeiteten Abfallmengen Grenzwertüberschreitungen aufweisen, die eine UVP erforderlich machen. Zudem liegt die Anlage im 30- und 100-jährlichen Überschwemmungsgebiet. Eine Überflutung der Anlage hätte gravierende Folgen für Mensch und Natur. Was es bedeutet, kein Trinkwasser mehr zu haben, haben wir alle in der jüngsten Vergangenheit selbst erleben müssen.

Mit öffentlichen Steuergeldern wurden Anwälte bezahlt, um die Veröffentlichung des Rechnungshofberichtes zu verhindern.

Nachdem dies nicht gelungen war, wird der verheerende Prüfbericht von den Verantwortlichen als „nicht relevant“ abgetan. Das Vertrauen in die handelnden Personen ist angesichts der bisherigen Vorgangsweise dahin. Vor allem auch im Hinblick auf die Errichtung einer Klärschlammverbrennungsanlage, für die der Bürgermeister nach der Absage durch die Firma Saubermacher nun mit einer anderen Firma in Verhandlung steht. Zu den jüngsten öffentlichen Äußerungen, man müsse das produzierte Gas aufgrund des Einwandes nun abfackeln, anstatt es zu verkaufen, sei die Frage erlaubt:

Wie kann man ohne Genehmigung in einer stillgelegten Anlage Gas produzieren?

Biogasproduktion JA, aber nicht um jeden Preis. Und ein klares NEIN zu den Plänen des Bürgermeisters, vor der Haustür eine Klärschlammverbrennungsanlage zu errichten, die jährlich 30.000 t Klärschlamm verbrennen soll.