Zeltweger Leerstandsabgabe

Fast 2000 bedruckte Seiten, etliche Arbeitsstunden und hohe Portokosten - all das haben uns die „Informationsschreiben“ zur Leerstandsabgabe gekostet. Laut Bürgermeister Günter Reichhold waren jedoch 406 von insgesamt 467 Schreiben unberechtigt.

„Man hätte die Legitimität der Schreiben vorab überprüfen können. Immerhin führen die Gemeinden ein Melderegister, das diese Informationen enthält“, kritisierte der Grüne Bürgerliste ZeltwegGemeinderat Anton Hartleb bei der letzten Gemeinderatssitzung im März: „Eine sinnvolle Vorgehensweise hätte den betroffenen Bürger:innen viel Zeit und Ärger erspart“, so der Gemeinderat. Ein besonders absurdes Beispiel: Einem Zeltweger Immobilienbesitzer wurden für zwei längst abgerissene Wohnhäuser in der Hauptstraße für das laufende Jahr fast 10.000 Euro an Leerstandsabgabe berechnet. Dabei ist der Gemeinde bekannt, dass diese Häuser seit 18 Jahren nicht mehr existieren. Schließlich muss die Gemeinde vor jedem Abbruch einen entsprechenden Bescheid ausstellen.Als der Gemeinderat den Bürgermeister in der letzten Gemeinderatssitzung mit dieser Kritik konfrontierte, behauptete dieser fälschlicherweise, dass die Gemeinde für eine Erhebung der Leerstandsabgabe nicht auf das Melderegister, wo alle notwenigen Informationen zu finden wären, zugreifen dürfe. Diese Frage ist jedoch klar im Leerstands- und Zweitwohnsitzabgabengesetz geregelt, das den Zugriff zu diesem Zwecke ausdrücklich erlaubt.