Bekenntnis zur Natur in Straß in der Steiermark

Am 23. Mai 2024 wurde im Gemeinderat Straß der einstimmige Beschluss gefasst, die Aufforstung entlang des Linderbaches (KG Oberschwarza) im Sinne eines Ersatz-Lebensraum-Korridors umzusetzen.

Was ist ein Lebensraum-Korridor?

Ein Lebensraum-Korridor ist ein Verbindungskorridor aus Grünflächen, der verschiedene Ökosysteme und Lebensräume innerhalb einer Region miteinander verbindet. Er trägt zum Schutz und Erhalt von gefährdeten Arten bei, verbessert die Lebensqualität auch von Menschen durch Erholungsmöglichkeiten und hilft, die negativen Auswirkungen des Klimawandels abzumildern.

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In Straß befinden sich sogar drei Lebensraum-Korridore, zwei mit sehr hohem Schutzbedarf (im Bild dunkelgrün schraffiert) und einer mit hohem Schutzbedarf (im Bild hellgrün schraffiert). Grundlage der Lebensraum-Korridore ist die oft zitierte Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) der EU, die bereits 1992 beschlossen wurde. Aufgrund der Tatsache, dass Österreich seit 1992 mit der Erlassung entsprechender Verordnungen säumig ist, werden die Lebensraum-Korridore im Zuge der Flächenwidmungsplanung oft übergangen. So auch in Straß.

Was macht eine Flächenwidmungsplanung?

Die Flächenwidmungsplanung legt auf kommunaler Ebene verbindlich fest, welche Flächen für welche Zwecke genutzt werden dürfen, siehe Wohngebiete, Industriegebiete oder Grünflächen, mit dem Ziel eine geordnete und nachhaltige Entwicklung des Gemeindegebiets zu gewährleisten und Konflikte zwischen unterschiedlichen Nutzungsansprüchen zu vermeiden.

Bereits im Zuge der Revision zur Flächenwidmungsplanung 1.0 haben die Straßer Grünen darauf verwiesen, dass Grundstücke im Bereich von Lebensraum-Korridoren bebauungsfrei zu halten sind. Zu diesem Zweck haben sie u.a. eine Stellungnahme der Landesforstdirektion eingeholt. Als Ausgleichsmaßnahme zu den bereits bebauten Flächen wurde der Vorschlag unterbreitet, einen 20m breiten Ersatz-Korridor entlang des Linderbaches zu errichten. Wurden sie damals belächelt, so freut es sie heute umso mehr, dass sich der Gemeinderat spät aber doch zu diesem Projekt bekannt hat.

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Luftbildaufnahme im Bereich des Lebensraumkorridors 209, heute Industriezentrum Straß

Was ermöglicht das Renaturierungsgesetz?

Wir alle brauchen eine gesunde Heimat. Ein Zuhause, in dem auch unsere Kinder und Enkelkinder eine lebenswerte Zukunft haben können. Dafür brauchen wir saubere Luft, dichte Wälder, grüne Wiesen und klare Flüsse. Wir brauchen Böden, in denen Wasser noch versickern kann und fruchtbare Felder, auf denen unser Essen wächst.

Flächenwidmungspläne können Revitalisierungen ermöglichen oder Freiflächen für Wildtierkorridore sichern, indem sie die Flächennutzung definieren. Sie sind damit das zentrale Instrument, um Landschaftsschutz räumlich umzusetzen. Das Renaturierungsgesetz bietet die Möglichkeit, Naturschutz bei der Flächenwidmungsplanung stärker zu berücksichtigen.

Zudem bietet das Gesetz besseren Schutz vor Überschwemmungen und sorgt für sauberes Trinkwasser, da Moore, Wälder und Auen Schadstoffe filtern und Wasser im Fall von Starkregen-Ereignissen aufnehmen können. Es sorgt für mehr gesundes Essen aus der Region, da fruchtbare Böden vor Verbauung geschützt werden und bietet mehr Lebensqualität durch den Erhalt von Naturjuwelen und Naherholungsgebieten.

Deshalb hat Klimaschutz-Ministerin Leonore Gewessler aus Überzeugung mit „Ja“ zum EURenaturierungsgesetz gestimmt.