Der Wohnungsbauboom in Kalsdorf und seine Folgen
Der Wohnbau in Kalsdorf schreitet unaufhaltsam voran. In den Jahren 2023 und 2024 wurde in Kalsdorf ein neuer Flächenwidmungsplan erarbeitet. Dieser sieht zwar kaum neue Umwidmungen vor, doch verfügt Kalsdorf ohnehin schon über 40-50 Hektar gewidmetes Bauland. Aktuell sind mehrere Wohnprojekte in Umsetzung, z.B. am Maurerweg, im Bereich der Dorfstraße in Kleinsulz und zahlreiche andere. Zudem zeichnen sich bereits weitere, größere Wohnprojekte ab, wie etwa die geplante Errichtung von etwa 200 Wohnungen mit Tief- und Hochgaragen in Bahnhofsnähe sowie die Bebauung der Baulücke am Kindergartenweg.Dieser anhaltende Trend lässt auf eine weitere Zunahme der Bevölkerungszahl in Kalsdorf auf etwa 12.000 Einwohner:innen in der nächsten Dekade schließen. Das wäre ein Wachstum von 30 Prozent! Angesichts dieser Entwicklung sprach ein Raumplaner bei der letzten Bürger:innenversammlung von einer „Büchse der Pandora“, die es zu schließen gelte.
Doch welche Handlungsmöglichkeiten hat die Gemeinde in dieser Situation? Muss jedes Bauprojekt bedingungslos genehmigt werden?
Natürlich haben alle Grundbesitzer:innen das Recht, ihren Grund widmungsgemäß zu nutzen. Jedoch obliegt es der Gemeinde, gewisse steuernde Einflussmöglichkeiten zu nutzen, um die Interessen der Allgemeinheit zu wahren. Hierzu gehören unter anderem die Festlegung von Bebauungsplänen, maximaler Versiegelungsgrade, Anzahl der Stellplätze, Einbindung in das Radwegeund öffentliche Verkehrsnetz sowie die zu erwartende Bepflanzung und die Vorbeugung gegen Hitzeinseln.
Die Gemeinde hat also durchaus Einflussmöglichkeiten bei der konkreten Ausgestaltung von Bauprojekten Leider wurde in der Vergangenheit allzu freizügig wertvolles Ackerland in Bauland umgewidmet. Angesichts des grassierenden Bodenfraßes erscheint diese Praxis mittlerweile aber in einem anderen Licht als noch vor einigen Jahrzehnten. Viele Menschen fordern zu Recht ein grundsätzliches Umdenken beim Thema Bodenschutz: über die strukturierte Entwicklung unserer Orte hinaus müssen auch Ernährungssicherheit, Wasserschutz, Artenvielfalt, das Mikroklima in unseren Orten und der Erhalt unserer natürlichen Erholungsräume berücksichtigt werden.Es bedarf daher zunächst einmal der Einführung gesetzlicher Obergrenzen für den ungezügelten Bodenverbrauch sowie der Korrektur der „Sünden“ der Vergangenheit, d.h. es müssen Leerstände im Wohnungs- und Gewerbesektor gefüllt werden, bevor weiterhin wertvolles (Acker-)land zubetoniert wird. Allein in unserem Bundesland stehen laut einem Bericht der Kleinen Zeitung ca. 35.500 Wohnungen leer. Es ist daher unumgänglich, den Gebäudebestand zu sanieren, bevor weitere profitorientierte (Anleger-) wohnungen geschaffen werden. Nur so können wir unsere charakteristischen Ortsbilder bewahren und den Menschen gleichzeitig eine lebenswerte Umgebung bieten.