Flächenumwidungen "Baulanderweiterungen Aufelder Weg"

Es bereitet den Grünen Feldkirchen bei Graz Sorge, dass die politischen Entscheidungsträger:innen in Feldkirchen mit aller Entschlossenheit weitere Flächen im Bereich des Aufelderweges umwidmen möchten, und das auch noch mittels eines „Vereinfachten Flächenwidmungsplan- Änderungsverfahrens“. Sie fragen sich, warum ein solches Verfahren...

Zu sehen ist: der Aufelderweg

Naherholungs- und Rückzugsgebiet Aufelder Weg

...überhaupt eingeleitet wird, wenn doch nach jetzigem Stand klar ist, dass es keine Zweidrittelmehrheit im Gemeinderat dafür gibt. Zwar existiert für dieses Gebiet ein von der Landesregierung genehmigtes örtliches Entwicklungskonzept, was ein solches vereinfachtes Verfahren ermöglicht. Ein Gemeinderat ist rechtlich jedoch nicht verpflichtet, einer Flächenumwidmung zuzustimmen. Deshalb empfehlen die Grünen jeder Gemeinderät:in, die Zeichen der „Bodenschutz-Zeit“ zu erkennen und eine solche Umwidmung abzulehnen.

Die Verkehrssituation im Bereich des Aufelderwegs ist bereits jetzt kritisch und würde sich durch die Errichtung neuer Wohnsiedlungen weiter verschärfen. Es ist auch nicht nachvollziehbar, warum Anrainer:innen und Radfahrer:innen eine weitere Zunahme des Verkehrs am R2-Radweg hinnehmen sollten. Unverständlich ist auch, dass es in diesem Areal bereits zu großflächigen Abholzungen gekommen ist. Wird hier etwa schon mit Umwidmungen spekuliert?

Waldflächen, die gerodet werden, müssen jedenfalls spätestens innerhalb von fünf Jahren wieder aufgeforstet werden. Der Vorsatz unserer Gemeinde sollte es sein, sich beim Land dafür einzusetzen, dass die Schutzziele des Landschaftsschutzgebietes LSG 31 erhöht oder überhaupt erst einmal umgesetzt werden. Insbesondere nach dem Bau der beiden Kraftwerke an der Mur (2012 bzw. 2013) scheint das LSG 31 vom Land „vergessen“ worden zu sein. Das muss sich ändern. Schließlich handelt es sich bei dem betroffenen Gebiet in Feldkirchen um eines der letzten Rückzugsgebiete für die Tier- und Pflanzenwelt in der Region. Darüber hinaus ist es auch als Naherholungsgebiet für die Bevölkerung unverzichtbar.