Bundesverwaltungsgericht bestätigt Grüne Bedenken: UVP-Feststellungsbescheid für Strasser Klärschlammprojekt schwer mangelhaft

Am 8. März wurde das Projekt zur Klärschlammverwertung der Firma L-Recycling in Form einer Bürgerinformation vorgestellt. Ein erfreulicher und wichtiger Schritt, da erstmals öffentlich darüber informiert und diskutiert wurde. Auf dem Gelände der ehemaligen Naturgas GesmbH soll eine Anlage entstehen, in der jährlich rund 55.000 Tonnen Klärschlamm verarbeitet werden. Und das ohne Umweltverträglichkeitsprüfung.

Unsere Ansicht dazu hat sich nicht geändert: Wir haben keine Einwände gegen eine Biogasanlage, sofern sie dem Stand der Technik entspricht, umweltverträglich und wirtschaftlich geführt wird. Keiner dieser Punkte trifft auf die Anlage unseres Abwasserverbandes zu. So ist im Prüfbericht des Landesrechnungshofes nachzulesen, dass die Anlage nicht konsenskonform errichtet wurde, Abfallarten behandelt wurden, für die nicht einmal angesucht worden war und in keinem einzigen Jahr ihres Bestehens - immerhin 14 Jahre - ein positives Ergebnis erwirtschaften konnte. Das Resultat kennen wir: 20 Millionen Euro Schaden.

Wir haben auch nichts gegen Kreislaufwirtschaft. Wir haben aber Vorbehalte, wenn private Investoren die Situation hoch verschuldeter Gemeinden nutzen, um gesetzliche Vorgaben wie eine Umweltverträglichkeitsprüfung zu umgehen und längst nicht mehr nur kommunale Klärschlammmengen verarbeiten. Das Ganze, ohne einen einzigen Arbeitsplatz zu schaffen, und ohne saubere Kostentrennung

Wir befürchten, dass erneut Bürger:innen Kosten tragen, die sie nicht verursachen, während Gewinne an Privatunternehmen gehen, ganz zu schweigen von der Beeinträchtigung der Lebensqualität durch potentielle Umweltgefährdungen. Aus diesem Grund haben wir gemeinsam mit dem Naturschutzbund Steiermark Einwendungen gegen den erlassenen UVP-Feststellungsbescheid eingebracht. Diese wurden vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt. Im Wesentlichen kritisierte das Gericht, dass bei der Frage, ob die Anlage UVP-pflichtig wäre oder nicht, „nur rudimentäre Ermittlungen durchgeführt wurden“.

Die Grünen Gemeinderät:innen Eva Schantl und Wolfgang Walther dazu: „Wir haben nie mehr verlangt, als dass man genau hinschaut, vor allem angesichts der Vorgeschichte. In der Vergangenheit wurden viele Versprechungen gemacht, die nicht eingehalten werden konnten. Umso wichtiger ist es, dass bei solchen Großprojekten mögliche Risiken für Mensch und Umwelt geprüft werden, bevor Schaden entsteht. Das Bundesverwaltungsgericht hat unsere Vorbehalte bestätigt und wir sehen die Landesregierung als Aufsichtsbehörde in der Pflicht, mögliche Gefahren zu erkennen und abzuwenden.“ Aufgrund der festgestellten Verfahrensmängel wurde der Bescheid an die steirische UVP-Behörde zurückverwiesen.