Keine Flächenwidmungsplanänderung beim Brunnenschutzgebiet
Die geplante Flächenwidmungsänderung des Brunnenschutzgebietes (ÖEK 4.02 und 4.03) gefährdet das letzte zentral gelegene Grünland in St. Michael. Es ist zynisch, das bestehende Brunnenschutzgebiet auf ein Drittel zu reduzieren und dies mit der «Gewährleistung der Trinkwasserversorgung» zu begründen, obwohl der Brunnen in seiner jetzigen Größe erhalten bleibt.
Das Ziel, die Einwohnerzahl durch Zuzug zu erhöhen, ist legitim – jedoch nicht auf Kosten von Umwelt und Lebensqualität. Stattdessen sollten innovative Lösungen gefunden werden: Die zahlreichen leerstehenden Wohnungen in den ÖBB-Parteienhäusern könnten revitalisiert oder Gemeindebauten familiengerecht adaptiert werden – sozial verträglich und ökologisch sinnvoll, ohne wertvolles Grünland zu opfern.
EinweitererschwerwiegenderGrundgegendiesesVorhaben ist der Verlust eines wichtigen Naherholungsgebiets. Die 5 Hektar große Wiese dient als landwirtschaftliche Fläche und als beliebtes Erholungsgebiet. Ein uralter Feldweg mit Kapelle und Bauernhof prägt das Landschaftsbild, das hunderte Menschen wöchentlich genießen. Ein Verbau würde die einzigartige Lebensqualität von St. Michael zerstören.
Das Gutachten, wonach das Landschaftsbild unverändert bliebe, ist absurd. Der Erhalt der Wiese in ihrer jetzigen Größe ist unabdingbar. St. Michael sollte stattdessen innovative Architekt:innen beauftragen, um Konzepte für Leerstandsrevitalisierung und familiengerechten Wohnraum zu entwickeln. Die hohe Wohn- und Lebensqualität der Gemeinde hängt entscheidend davon ab, dieses Grünland zu bewahren.