Korruption ohne Ende in Großklein?
Nun sind wieder Gemeinderatswahlen und es ist notwendig, über die letzten Jahre Rechenschaft abzulegen. Es ist einiges geschehen in Großklein. Vieles war erfreulich. Darüber wird auch gesondert berichtet. Einiges liegt aber noch im Argen.
Korruption ist ein großes Wort!
Einfach erklärt: Spricht man von Korruption, bedeutet es, dass jemand seine berufliche Stellung oder sein öffentliches Amt dazu missbraucht, um sich einen Vorteil zu verschaffen und dabei andere zu schädigen. Das ist verboten.
Was hat das mit Großklein zu tun?
Vor Jahrzehnten hat ein Großkleiner Vizebürgermeister und zeitweise Vorsitzender im Bauausschuss sein eigenes Erdbauunternehmen im Wald bei seinem Bauernhof laut Verfassungsgerichtshof gesetzwidrig aufgebaut und betrieben.
Festzustellen ist, dass dies nur möglich war, weil sich Gemeinderäte der ÖVP, offensichtlich auch der damalige Bürgermeister, nicht oder zu wenig um die Angelegenheit gekümmert haben! Willkürlich wurden gesetzwidrige Flächenwidmungen erlassen. Dass dies nach erfolgter Schädigung sowie Beschwerde und Anzeige von Betroffenen, nicht von den Bezirksbehörden korrekt abgestellt und sogar von der zuständigen Behörde im Land nicht entsprechend bearbeitet wurde, zeigt ein finsteres Gesamtbild.
Zum Glück erfolgte durch das Höchstgericht eine glasklare Entscheidung: Gesetzwidrig!
Dies allein könnte noch bedeuten, dass alle Beteiligten nicht in der Lage waren, den Sachverhalt zu überblicken. Zusätzlich erklärte der Verfassungsgerichtshof aber, dass Willkür dabei war. Dies lässt Amtsmissbrauch vermuten, ein schweres Delikt, welches ein hohes Strafausmaß bei Gericht nach sich ziehen kann. Die Staatsanwaltschaft hätte möglicherweise von sich aus eine Anklage vorbereiten müssen. Muss erst wieder von Bürgerseite eine Anzeige eingebracht werden?
Noch immer keine Entschuldigung von Seiten der Gemeindeführung
Nun dürfte man annehmen, dass der neue Gemeinderat und der neue Bürgermeister sich bei uns geschädigten Bürger:innen entschuldigen und den entstandenen finanziellen Schaden gut machen würden.
Erst der mittlerweile wieder abgewählte LH Drexler entschied nach Kenntnis der Entscheidung des VfGH, den finanziellen Schaden wieder gut zu machen. Die Gemeinde musste nur einen Teil abdecken. Der finanzielle Nachteil - zigtausende Euro - welcher unserer Gemeinde entstanden war, wurde hingenommen. Der Rechtsweg zu Gericht wurde wegen unsicherem Ausgang des Verfahrens nicht beschritten.
Wie kommt Fairness und Transparenz in die Gemeinde?
Lediglich vom Raumplaner trennte sich die Gemeinde wegen problematischer Beratung. Eine Klage hätte das gesamte mutmaßliche Behördenversagen einschließlich das des ÖVP-Gemeinderat möglicherweise ans Tageslicht gebracht.
Der ehemalige Vizebürgermeister bekämpft die Abrissbescheide seit Jahren. Kein Unrechts- empfinden von Seiten des Hauptverantwortlichen!
Vielleicht gibt es vor dem Gemeinderatswahltag noch eine öffentliche Entschuldigung? Hoffen wird man ja noch dürfen.